FATS - Fast Access Tree System
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 Lizenzvertrag

Lizenzvertrag


LIZENZVERTRAG

FATS DEVELOPER TOOLKIT

Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem registrierten Käufer (nachfolgend Kunde genannt) und GCS Software, Udo Gertz, 73230 Kirchheim/Teck (nachstehend GCS Software genannt). Durch Öffnen der Diskettenverpackung erklären Sie sich an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht einverstanden sind, geben Sie bitte die Diskettenverpackung ungeöffnet mit den Begleitgegenständen unverzüglich gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises an die Firma GCS zurück.

1. Lizenz

Diese Lizenzvereinbarung ("Lizenz") gibt Ihnen, dem registrierten Käufer, die Berechtigung, die auf den beiliegenden Disketten aufgezeichnete Kopie des GCS-Software-Produktes FATS Basis auf einem Einzelcomputer unter den in diesem Vertrag genannten Bedingungen zu benutzen.

2. Nutzungsumfang und Vervielfältigung

Das Softwareprodukt FATS darf zusammen mit den erstellten, ausführbaren Applikationen beliebig oft kopiert und vertrieben werden. Gleichzeitig muß der Abnehmer vom Kunden (Entwickler) schriftlich darauf hingewiesen werden, daß GCS keinerlei Garantie für das erstellte Anwendungsprogramm übernimmt. Der Vertrieb des Software Produktes selbst in irgendeiner anderen Form ist untersagt. Nicht gestattet ist insbesondere der Vertrieb des Software Produktes FATS in Form unmittelbar oder mittelbar abgeleiteter Objekt-Module oder Bibliotheksdateien. Dynamische Bibliotheken (DLL) dürfen nur zusammen mit ausführbaren Programmen weitergegeben werden. Es ist nicht gestattet, die FATS-Software abzuändern, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu entassemblieren. Des weiteren dürfen die GCS-Copyright-Vermerke weder verändert noch entfernt werden. GCS behält sich sämtliche Rechte vor, die durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden.

3. Gewährleistung und Haftung

GCS Software übernimmt für die Fehlerfreiheit von Software und Begleitmaterial keine Garantie, ebensowenig für die Eignung zu einem bestimmten Zweck. Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf die Instandsetzung oder den Ersatz des Software Produktes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes der nicht ersetzten Software. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa wegen Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf die von uns gelieferte Software zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. GCS übernimmt ferner keine Gewährleistung für Mängel, die auf eine Veränderung oder Bearbeitung der Software durch den Kunden oder auf eine nicht den Spezifikationen oder sonstige bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind. Für Mängel, welche durch den Betrieb der Software auf einem anderen als dem auf der Rechnung genannten Betriebssystem / Systemerweiterung oder beim gemeinsamen Betrieb mit fehlerhafter anderer Software oder Treiber entstehen, kann nicht gehaftet werden. Im Falle einer Mängelrüge sind Sie (Kunde) verpflichtet, die Software einschließlich nachprüfbarer Aufzeichnungen bzw. Unterlagen hinsichtlich der gerügten Abweichungen an GCS Software zur Untersuchung und ggfs. Behebung der Mängel zu übermitteln. Die Bearbeitungskosten nicht von uns verschuldeter Mängel stellen wir dem Kunden in Rechnung.

4. Teilgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise lückenhaft oder rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

5. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz unserer Firma.

© 2008  GCS Software, Udo Gertz